 |  ElektroG: Symbol nach DIN EN 50419 |
Am 24. März 2006 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) inkraft getreten. Ihre Elektro-Werbemittel wie Taschenlampen, USB Sticks, elektrische Ventilatoren und Radios sind davon natürlich auch betroffen.
Verbraucher müssen Elektroschrott bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Hierfür entstehen keine Kosten.
(www.bmu.de/abfallwirtschaft)
Die Hersteller sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Damit greift jetzt auch hier das Prinzip der Produktverantwortung und nimmt alle Beteiligten in die Pflicht.
(www.stiftung-ear.de/e43/e150/e356/)
Um nicht in die Pflicht genommen zu werden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie nur Geräte von registrierten Herstellern beziehen.
Wenn Sie neue Elektro- und Elektronikgeräte unregistrierter Hersteller verteilen, gelten Sie in Bezug auf diese Geräte ebenfalls als Hersteller und sind für die Entsorgung verantwortlich. Im Fall von Verstößen drohen laut ZVEI : "Bußgelder ab EUR 10.000,00 aufwärts, begleitet von zwingendem Marktverbot (Beschlagnahmung), ganz zu schweigen von wettbewerbsrechtlichen Verfahren."
KMS bietet Ihnen Sicherheit:
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